Allgemeines Recht

Vergeltung

0826-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026


Die Vergeltung ist die Gegenwirkung gegen Übeltaten oder Wohltaten, welche, gegen die Urheber dieser Taten gerichtet, die Ausgleichung eines durch sie erzeugten Missverhältnisses zwischen den aktiv und passiv an ihnen beteiligten Personen bezweckt.

English

Retaliation 0826-en

Retribution is the counteraction against evil deeds or good deeds, whereas the purpose of retaliation against the perpetrators of these deeds is to compensate for the imbalance they have created between the active and passive participants.

Zitiervorschlag

Vergeltung (0826-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/vergeltung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

© LAWCONSULT AG 2026 Home AGB Datenschutz Impressum Download DE EN