Vermächtnis
0833-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Ein Vermächtnis (Legat) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils von Todes wegen aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (Legatar) als Erbe eingesetzt wird.
English
Legacy 0833-en
A bequest is the donation of a certain pecuniary benefit on account of death on the basis of a will or a contract of inheritance, without the person bearing the bequest (legatee) being appointed as heir.
Zitiervorschlag
Vermächtnis (0833-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/vermaechtnis, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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