Vertrag zugunsten Dritter
0846-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Ein Vertrag zugunsten Dritter ist ein solcher, bei dem der Gegenkontrahent sich nicht für sich selbst ein Recht ausbedingt, sondern für einen Dritten, den Begünstigten.
English
Contract in favour of third parties 0846-en
A contract in favour of a third party is one in which the counterparty does not create a right for itself but for a third party, the beneficiary.
Zitiervorschlag
Vertrag zugunsten Dritter (0846-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/vertrag-zugunsten-dritter, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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