Allgemeines Recht

Verwirkung

0857-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Die Verwirkungsfristen (Präklusivfristen) setzen der Ausübung eines subjektiven Rechts zeitliche Grenzen. Die Verwirkung muss von Amtes wegen berücksichtigt werden. Gegenstand der Verwirkung sind meist Gestaltungsrechte, die auf dem Weg der Gestaltungsklage geltend gemacht werden müssen. Die Verwirkung bewirkt den Untergang des betreffenden Rechtes.

English

Forfeiture 0857-en

The forfeiture periods (preclusion periods) set time limits on the exercise of a subjective right. Forfeiture must be considered ex officio. Forfeiture usually concerns rights of modification, which have to be asserted by way of action for modification. Forfeiture causes the destruction of the right in question.

Zitiervorschlag

Verwirkung (0857-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/verwirkung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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