Wohlerworbenes Recht
0873-de RE420 Gesellschaftsrecht Stand 11.07.2026
Ein wohlerworbenes Recht ist ein mit verstärkter individueller Zugehörigkeit ausgestattetes Recht, das nicht durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung im Wege der Statutenrevision entzogen werden kann.
English
Acquired right 0873-en
An acquired right is a right with increased individual affiliation, which cannot be withdrawn by a majority vote of the general meeting by way of a revision of the articles of association.
Zitiervorschlag
Wohlerworbenes Recht (0873-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/wohlerworbenes-recht, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.