Zahlungsunfähigkeit
0875-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Die erbrechtliche Zahlungsunfähigkeit wird nicht schon durch die Behauptung begründet, der Erblasser habe kein Vermögen hinterlassen; es müssen weitere Tatsachen hinzukommen, so z. B. dass er Unterstützung empfing, arbeitslos war, ein unstetes Leben führte oder Schulden hatte.
English
Insolvency 0875-en
The inability to pay under inheritance law is not already justified by the claim that the testator left no assets; other facts must be added, such as that he/she received support, was unemployed, led an unstable life or had debts.
Zitiervorschlag
Zahlungsunfähigkeit (0875-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/zahlungsunfaehigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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