Allgemeines Recht

Zahlungsunfähigkeit

0875-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026


Die erbrechtliche Zahlungsunfähigkeit wird nicht schon durch die Behauptung begründet, der Erblasser habe kein Vermögen hinterlassen; es müssen weitere Tatsachen hinzukommen, so z. B. dass er Unterstützung empfing, arbeitslos war, ein unstetes Leben führte oder Schulden hatte.

English

Insolvency 0875-en

The inability to pay under inheritance law is not already justified by the claim that the testator left no assets; other facts must be added, such as that he/she received support, was unemployed, led an unstable life or had debts.

Zitiervorschlag

Zahlungsunfähigkeit (0875-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/zahlungsunfaehigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

© LAWCONSULT AG 2026 Home AGB Datenschutz Impressum Download DE EN