Allgemeines Recht

Annahmeverzug

0088-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Der Annahmeverzug ist die infolge der ungerechtfertigten Unterlassung der Mitwirkung seitens des Gläubigers zur Entgegennahme der gehörig angebotenen Leistung bewirkte Milderung der Schuldnerhaftung.

English

Default of acceptance 0088-en

Default of acceptance is the mitigation of the debtor's liability resulting from the creditor's unjustified failure to cooperate in accepting the properly offered performance.

Zitiervorschlag

Annahmeverzug (0088-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/annahmeverzug, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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