Behörde
0150-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Die Behörde ist ein ständiges Organ, welches dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität nach eigenem Ermessen für die Herbeiführung der Zwecke des Staates tätig zu sein. Im Mittelpunkt hat die behördliche Funktion und nicht die individuelle Person in Form des Behördenvertreters zu stehen.
English
Authority 0150-en
The authority is a permanent body, which is called upon to act under public authority at its own discretion to achieve the purposes of the state. The focus is on the official function and not the individual person in the form of the representative of the authority.
Zitiervorschlag
Behörde (0150-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/behoerde, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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