Bereicherung
0156-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die obligationenrechtliche Bereicherung ist die Vermögensvermehrung bestehend im Erwerb von Rechten oder in der Abwendung einer Vermögensverminderung zu Lasten des Vermögens eines benachteiligten Dritten.
English
Enrichment 0156-en
The enrichment under the Code of Obligations is the increase of assets consisting in the acquisition of rights or the prevention of a reduction of assets at the expense of the assets of a disadvantaged third party.
Zitiervorschlag
Bereicherung (0156-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/bereicherung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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