Einrede
0298-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Einrede verleiht die Befugnis, eine an sich geschuldete Leistung aus einem besonderen Grund zu verweigern. Sie dient der Abwehr eines geltend gemachten Rechts. Die Einrede muss durch Willenserklärung geltend gemacht werden. Als Einrede gilt bspw. die Einrede der Verjährung.
English
Objection 0298-en
The objection confers the right to refuse a performance owed per se for a special reason. It serves to defend an asserted right. The objection must be asserted by a declaration of intent. A plea is, for example, the plea of limitation.
Zitiervorschlag
Einrede (0298-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/einrede, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.