Gebühr
0368-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Die Gebühr ist ein besonderes Entgelt für bestimmte, durch den Pflichtigen veranlasste Leistungen der Staatsgewalt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Grösse und Qualität der staatlichen Gegenleistung, als deren Entgelt sie erscheint.
English
Fee 0368-en
The fee is a special payment for certain services of the state authority initiated by the obligated person. The amount of the fee depends on the size and quality of the state service in return for which it appears as remuneration.
Zitiervorschlag
Gebühr (0368-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/gebuehr, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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