Allgemeines Recht

Gefahr

0369-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026


Die Gefahr ist der Zustand, in dem, unter den gegebenen und im Augenblicke der Willensbetätigung allgemein erkennbaren oder auch nur dem Täter bekannten Umständen, die nahe Möglichkeit (Wahrscheinlichkeit) gegeben ist, dass der Eintritt der Verletzung erfolgen werde.

English

Danger 0369-en

The danger is the state in which, under the given circumstances, which are generally recognisable or even known only to the perpetrator at the moment of activation of the will, there is a close possibility (probability) that the injury will occur.

Zitiervorschlag

Gefahr (0369-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/gefahr, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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