Interdiktion
0518-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Die Interdiktion (Entmündigung) war der Entzug der Handlungsfähigkeit einer mündigen Person durch die zuständige Behörde bei Vorliegen eines gesetzlichen Entmündigungsgrundes. Das Institut ist historisch: Mit dem Erwachsenenschutzrecht von 2013 wurde die Entmündigung abgeschafft und durch massgeschneiderte Beistandschaften ersetzt; ihr funktionales Gegenstück ist heute die umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB), welche die Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen entfallen lässt.
English
Interdiction 0518-en
Interdiction (Entmündigung) was the withdrawal of an adult person's capacity to act by the competent authority where a statutory ground existed. The institution is historical: with the adult protection law of 2013 interdiction was abolished and replaced by tailor-made deputyships; its functional counterpart today is the general deputyship (Art. 398 CC), which removes the capacity to act by operation of law.
Zitiervorschlag
Interdiktion (0518-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/interdiktion, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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