Allgemeines Recht

Putativdelikt

0649-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026


Das Putativdelikt ist ein Verhalten, von dem der Täter irrtümlicherweise annimmt, es stelle ein Vergehen dar. Es ist trotz der verwerflichen subjektiven Einstellung des Täters straflos. Die Putativnotwehr ist der tatsächliche Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage.

English

Putative offence 0649-en

The putative offence is behaviour which the perpetrator mistakenly assumes to be an offence. It is unpunished despite the reprehensible subjective attitude of the perpetrator. The putative emergency defence is the actual error über the existence of a self-defence situation.

Zitiervorschlag

Putativdelikt (0649-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/putativdelikt, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

© LAWCONSULT AG 2026 Home AGB Datenschutz Impressum Download DE EN