Recht (subjektives)
0657-de RE720 Methodenlehre Stand 11.07.2026
Das subjektive Recht ist die Befugnis, etwas als das Seinige zu fordern, zu besitzen und darüber mit Ausschluss anderer zu seinem Nutzen zu verfügen.
English
Law (subjective) 0657-en
The subjective right is the power to demand something as one's own, to possess it and to dispose of it for one's own benefit to the exclusion of others.
Zitiervorschlag
Recht (subjektives) (0657-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/recht-subjektives, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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