Rechtfertigungsgründe
0661-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Rechtfertigungsgründe (negative Tatumstände) sind solche Umstände, die der regelmässig vorhandenen Rechtswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens entgegenstehen.
English
Reasons for legalisation 0661-en
Reasons for justification (negative circumstances) are those circumstances which prevent the regular unlawfulness of a certain conduct.
Zitiervorschlag
Rechtfertigungsgründe (0661-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtfertigungsgruende, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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