Rechtsöffnung
0668-de RE380 Zwangsvollstreckungsrecht Stand 11.07.2026
Die Rechtsöffnung ist zivilprozessuale, bzw. vollstreckungsrechtliche Massnahme, mit welcher die Hemmung der Betreibung, welche durch den Rechtsvorschlag bewirkt worden ist, beseitigt wird.
English
Legal opening 0668-en
The opening of proceedings is a civil procedural or enforcement measure, which removes the inhibition of debt collection, which was caused by the legal proposal.
Zitiervorschlag
Rechtsöffnung (0668-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtsoeffnung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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