Rechtswidrig
0675-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Rechtswidrig ist ein Geschehen, das nach Anschauung der Rechtsordnung den durch das Recht geregelten Gemeinschaftszwecken zuwiderläuft.
English
Ilegal 0675-en
An event is unlawful if, in the opinion of the legal system, it is contrary to the Community purposes regulated by the law.
Zitiervorschlag
Rechtswidrig (0675-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtswidrig, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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