Surrogation
0773-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Die Surrogation ist ein an sich auf allen Rechtsgebieten verwendbarer rechtstechnischer Vorgang, bei dem für eine Vermögensminderung nicht durch Gewährung einer nach dem Verlust neu entstehenden Geldforderung, sondern dadurch Ersatz geschaffen wird, dass an Stelle des verlorenen Vermögensteiles ein bestimmtes dingliches Recht oder ein bereits vor dem Rechtsverlust existierender obligatorischer Anspruch in das Vermögen eintritt
English
Surrogation 0773-en
Surrogation is a legal and technical process that can be used in all areas of law, in which a reduction in assets is not compensated for by granting a new monetary claim arising after the loss, but rather by replacing the lost part of the assets with a specific right in rem or an obligatory claim that already existed before the loss of the right
Zitiervorschlag
Surrogation (0773-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/surrogation, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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