Suspensivbedingung
0774-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Aufschiebend ist die Bedingung dann, wenn vom Eintritt des ungewissen Umstandes der Beginn der gewollten Rechtswirkung abhängt.
English
Suspensive condition 0774-en
The condition is suspensive if the commencement of the intended legal effect depends on the occurrence of the uncertain circumstance.
Zitiervorschlag
Suspensivbedingung (0774-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/suspensivbedingung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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