Verjährung
0828-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Verjährung ist die Entkräftigung einer Forderung durch Zeitablauf. Sie gibt dem Schuldner die Einrede, Kraft derer er die Leistung auf Dauer verweigern kann. Gegenstand der Verjährung können nur Forderungen sein. Andere subjektive Rechte verjähren nicht. Grundsätzlich verjähren somit alle obligatorischen Forderungen.
English
Limitation period 0828-en
The statute of limitations is the invalidation of a claim by the passage of time. It gives the debtor the defence that he can permanently refuse performance. Only claims can be subject to the statute of limitations. Other subjective rights do not become time-barred. In principle, therefore, all obligatory claims become time-barred.
Zitiervorschlag
Verjährung (0828-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/verjaehrung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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