Kognition
0460-de RE420 Gesellschaftsrecht Stand 11.07.2026
Die Kognition des Handelsregisterführers ist seine Prüfungskompetenz in formeller und materieller Beziehung hinsichtlich der Anmeldungen, und zwar in dem Rahmen, dass die Eintragungen im Handelsregister wahr sein müssen, zu keinen Täuschungen Anlass geben dürfen und keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen dürfen.
English
Cognition 0460-en
The cognition of the Registrar of Companies is his examination competence in formal and substantive matters concerning the applications, within the framework that the entries in the Commercial Register must be true, must not give rise to deception and must not be contrary to the public interest.
Zitiervorschlag
Kognition (0460-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/kognition, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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